Demo für embedded iframes?
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nochmal moin,
gibt es eigentlich irgendwo eine Demo-Seite, wo man man sehen kann, wie die blockierten embedded-Videos, Twitter-Nachrichten, Maps-Ausschnitte etc aussehen?
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hi @stm9x9
unter https://legalweb.freshdesk.com/support/solutions/articles/42000069617-installationsanleitung-einrichtung siehst du im punkt 2.8 wie der platzhaltzer aussiehst und welche customizing optionen es gibt.
eine demo seite haben wir noch nicht, ist aber ein guter hinweis.Oh, ich lese da, daß keine Vorschaubilder möglich sind 🙁
Ich halte diese ehrlich gesagt, wie wohl auch diverse andere DSGVO-Plugin-Anbieter, für durchaus rechtlich zulässig (konkludente Einwilligung zB).
Das Vorhalten des Vorschaubildes auf dem eigenen Server ist dann lediglich eine datenschutzrechtlich technisch notwendige Speicherung und Wiedergabe, die auch kein neues bzw eigenständig zu wertendes Veröffentlichen im Sinne des EU-Rechts bedeutet.
Wäre es daher nicht doch möglich, dies als Option – gerne auch mit der eindringlichen Warnung nach Eurer Rechtsansicht – anzubieten?
Hallo stm9x9,
hier sind Datenschutz und Urheberrecht zu unterscheiden.
Datenschutzrechtlich müssen wir Embeddings von Youtube blockieren, weil Youtube kein reiner Auftragsverarbeiter ist, sondern 1. die Userdaten weit über den Zweck der Wiedergabe des Videos hinaus selbst weiterverarbeitet (Geschäftsmodell: der Webuser ist das Produkt, das an Werbetreibende vermarktet wird) und 2. dazu Cookies setzt, die zur Wiedergabe des Videos technisch nicht notwendig sind, sondern ausschließlich dieser Vermarktung des Webusers dienen.
Urheberrechtlich ist das Einbinden von Youtube-Videos legal, da Framing = Link, so wie in der von Dir zitierten Entscheidung korrekt dargestellt. Durch die Link-Technologie berührt das Video nie den Server des Seitenbetreibers, da der Browser des Webusers aufgrund der Anweisung der Website das Video direkt von den Servern von Youtube abruft. Daher kommt es am Server des Seitenbetreibers zu keiner Zwischenspeicherung = keiner Vervielfältigung = keiner urheberrechtlich relevanten Handlung.
Bei Vorschaubildern sieht das anders aus. Cached man das Vorschaubild am eigenen Server, dann kommt es zu einer Vervielfältigung. Das wäre daher nur dann zulässig, wenn es sich um Videos handelt, an denen der Websitebetreiber die dazu notwendigen Rechte hat. Also insbesondere bei eigenen Videos wäre das zulässig.
Eine konkludente Einwilligung zur Vervielfältigung durch das Online-Stellen von Inhalten findet nicht statt, das ist rechtlich geklärt.
Nun könnte man die Vorschaubilder so einbinden, dass diese direkt von Youtube geladen werden. Damit wäre man wieder in der Link-Ausnahme. Das wird jedoch technisch immer problematischer, da immer mehr Server / Browser aus Sicherheitsgründen externe Inhalte unterbinden. Das würde daher zu vermehrten Support-Anfragen führen.
Wir überlegen, wie wir dieses Feature weiterentwickeln. Einerseits ist es uns wichtig, nur Lösungen zu bieten, die rechtskonform sind – unsere Zielgruppe hat meistens kein tiefgehendes rechtliche Know-how und weder das Budget für noch Bock auf Abmahnungen und Behördenverfahren.
Andererseits wollen wir natürlich auch ein Produkt das nicht sperrig wirkt. Und ja, auch wir würden Vorschaubilder schöner finden und überlegen daher weiter, wie das zu realisieren ist.LG Peter
Hallo Peter!
Bei den Vorschaubildern von YouTube dürfte es immer noch das datenschutzrechtliche Problem geben, daß dann der Nutzer-Browser ungefragt Kontakt zu YouTube aufnimmt und die zumindestens die IP sehen.
Aber urheberrechtlich sehe ich das wie gesagt anders: Natürlich findet durch das Online-Stellen von Inhalten keine allgemeine konkludente Einwilligung zur Vervielfältigung statt das ist klar. Aber auch das reine Einbinden per Framing und damit auch das Vorschaubild direkt von Youtube stellt urheberrechtlich – auch wenn “das Video nie den Server des Seitenbetreibers berührt” – eine urheberrechtlich geschützte Handlung da. Aber diese ist – jeder Video-Uploader kann das Framing ja bei Youtube ausschalten AFAIK – konkludent erlaubt. Und aus meiner Sicht ist – da es datenschutzrechtlich dringend geboten ist – dann auch eingewilligt in die Speicherung und Veröffentlichung eines Vorschaubildes. Denn diese Handlungen finden alle nur statt im Kontext der framing-Einbindung des Videos, in die man ja eingewilligt hat.
Dem Datenschutzrecht ist es vollkommen egal, ob es für ein Video ein Vorschaubild gibt oder nicht. Aus datenschutzrechtlicher Sicht ist ein Platzhalter ohne Vorschaubild genauso gut wie einer mit einem lokalen Vorschaubild. Ein Vorschaubild wäre schlicht und einfach schöner – das ist nachvollziehbar, aber rechtlich irrelevant.
Das Argument “Datenschutzrechtlich geboten = urheberrechtlich mitumfasst, mitgedacht, eingewilligt” funktioniert daher schon aus diesem Grund nicht.Zudem: Aus meiner Sicht habe ich bereits zu viele Abmahnungen deutscher Kollegen wegen Bildern, die noch in irgendwelchen Caches oder Mediatheken sogar ohne Verwendung auf der Website geschlummert haben, gesehen. Ziel unseres Plugins ist es, den Usern nur Optionen zu bieten, die möglichst sicher sind.
Ich sage zu solchen Anliegen in der Regel: es gibt genug Plugins mit zahllosen Optionen, marketingtechnisch wünschenswert wären, aber offen den Ansichten der Datenschutzbehörden zuwiderlaufen oder andere Risiken ermöglichen. Wer das will, hat reichlich Auswahl.
Im konkreten Fall könnte es indirekt anders kommen, weil die Option auch einen rechtskonformen Anwendungsfall hat: das lokale Cachen wäre bei eigenen Videos kein Problem.
Wir tüfteln daher gerade an einer Option, die nur für Websites gedacht sind, die ausschließlich eigene Videos einbetten. (Gerade bei Firmenwebsites oft der Fall.) Wer die Option dann nutzt, obwohl er fremde Videos einbettet, hat unsere Schutzbemühungen halt erfolgreich umgangen – in dem Fall können wir das technisch nicht wirklich verhindern.Wird noch etwas dauern, weil wir bereits intensiv an unserer CMS-unabhängigen Cloud-Version schrauben und daher Lösungen benötigen, die woanders auch funktionieren.
Im konkreten Fall könnte es indirekt anders kommen, weil die Option auch einen rechtskonformen Anwendungsfall hat: das lokale Cachen wäre bei eigenen Videos kein Problem.
Wir tüfteln daher gerade an einer Option, die nur für Websites gedacht sind, die ausschließlich eigene Videos einbetten. (Gerade bei Firmenwebsites oft der Fall.)ist da inzwischen schon was spruchreif?
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