BGH-Urteil und selbst gehostetes Matomo / Piwik
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Hallo wertes WP DSGVO-Team,
In Anbetracht der gestrigen BGH-Entscheidung ergibt sich aus meiner Sicht eine neue Fragestellung, inwiefern selbst für eigene Webanalysezwecke die Zustimmung für das Speichern z.B. des Matomo-Cookies (selbst gehostet) eingeholt werden muss.
Diesbezüglich ist nicht ganz klar, wie das mit der aktuellen Pluginversion funktionieren soll.
Darüber hinaus ist glaube ich auch ein Bug im Plugin enthalten:
Wenn die Option zur Logfile-Speicherung aktiv ist, ich auswähle, dass das Popup auf jeden Fall angezeigt werden muss und ich Matomo als nicht technisch notwendig deklariere, dann passiert folgendes:
– Im Popup kann ich die Über-Kategorie (anonyme) “Analyse/Statistik” aktivieren und deaktivieren (ich nehme an, dass sich das eigentlich auf die Logfiles bezieht), was eigentlich nicht sein sollte.
– Matomo hingegen ist fest auf ja eingestellt und kann nicht geändert werden.Darüberhinaus ist in der Datenschutzerklärung der Hinweise auf Matomo aus meiner Sicht verwirrend: Wenn ich das lokal betreibe, werden keine Daten nach Neuseeland übertragen, also muss doch dort auch kein Hinweis darauf erfolgen?
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